Ihre Scheidungsanwälte in Hartberg:
Schneeberger & Partner

Schneeberger & Partner

Zu unseren Haupttätigkeitsbereichen zählen auch Scheidungen, Unterhalt und die Erstellung von Eheverträgen. Wir beraten Sie individuell und finden maßgeschneiderte Lösungen für Sie.

Eine professionelle Beratung ist bereits vor der Eheschließung wichtig, da so schwerwiegende Rechtsstreitigkeiten im Falle einer Scheidung vermieden werden können.

Wir finden eine zukunftsorientierte Lösung.

Sowohl bei einvernehmlichen als auch bei strittigen Scheidungen stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, die wir anschließend für Sie durchsetzen. Als Anwälte behalten wir den Überblick in einer für Sie schwierigen Zeit. Deshalb ist es uns gerade bei Scheidungen wichtig, dass Sie uns vertrauen – denn wir sind auf Ihrer Seite.
Beim Bezirksgericht Fürstenfeld werden mehr als 95% aller Ehen einvernehmlich geschieden.
Wir sind bestrebt für Sie und Ihre allfälligen Kinder die bestmögliche Lösung zu finden. Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung gilt es im Wesentlichen eine Einigung über Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Obsorge, Hauptaufenthaltsort der Kinder, Kontaktrecht und Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und Schulden zu fnden. Natürlich haben wir auch immer die Pensions- und sozialrechtlichen Aspekte im Blickpunkt.
Wenn Sie eine Scheidung beabsichtigen nehmen Sie jedenfalls vorher mit uns Kontakt auf bevor Sie Ihren Partner von Ihren Scheidungsabsichten informieren.

Unsere Tätigkeiten als Scheidungsanwalt

Wir ermitteln den gesetzlichen Kindes- und Ehegattenunterhalt und setzen diesen für Sie durch. Auch die Obsorge, Vaterschaftsfeststellungsklagen, die Regelung und Durchsetzung des Besuchsrechts, Adoptionen, Eheverträge sowie Auflösungen von Lebensgemeinschaften und vieles mehr führen wir für Sie durch.

Ihr Scheidungsanwalt sichert Sie vertraglich ab.

Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gilt das Eherecht, deshalb raten wir Ihnen auch in diesem Fall, sich rechtlich abzusichern. Diese vertragliche Vorsorge ist wichtig, da hier ein Vertrag sowohl im Rahmen einer Scheidung als auch bei einer Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Klarheit schafft und Probleme bei gemeinsamen Kindern weitestgehend vermieden werden können.